Abgesagt: BSV-Weihnachtsfeier 2020

Statt der BSV-Weihnachtsfeier 2020 soll im Wintergarten des Restaurant SPARTA das BSV-Frühlingsfest 2021 stattfinden (Foto: Restaurant SPARTA).
Weihnachtsfeier im Restaurant SPARTA coronabedingt abgesagt / BSV-Frühlingsfest geplant

Bereits seit mehreren Wochen war die große Weihnachtsfeier des Blumenthaler SV ausverkauft. 107 Mitglieder, Fans und Freunde des Vereins hatten sich für die blau-rote X-MAS-Party im Restaurant SPARTA am 28. November 2020 angemeldet. Doch aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen in Bremen muss die Veranstaltung in Abstimmung mit den Gastronomen leider abgesagt werden.

Allerdings wird die mit Vorfreude erwartete BSV-Feier nicht ersatzlos gestrichen, so haben sich die Blumenthaler Verantwortlichen bereits einen Plan B und C überlegt: Sollte es die Gesamtsituation zulassen, so findet am Samstag, 10. April 2021 von 18:00 bis 01:00 Uhr im Restaurant SPARTA (Hindenburgstr. 14 A, 28717 Bremen-Lesum) das BSV-Frühlingsfest statt. Hierfür gelten die gleichen Anmeldungen und auch Rahmenbedingungen (Speisen vom Büffet, Getränkepauschale, DJ) wie für die abgesagte Weihnachtsfeier. Somit sichern sich alle für die Weihnachtsfeier angemeldeten Personen automatisch einen Platz für das BSV-Frühlingsfest. Dafür werden die Anmeldegebühren in Höhe von € 55,- vom Verein einbehalten, es ist keine weitere Anmeldung oder Zahlung notwendig. Sollte auch im April 2021 eine Veranstaltung dieser Größenordnung nicht stattfinden können, ist für den Samstag, 19. Juni 2021 von 18:00 bis 01:00 Uhr im Restaurant SPARTA das BSV-Sommerfest geplant. Für dieses gilt das gleiche Verfahren wie für das BSV-Frühlingsfest.

Natürlich ist aufgrund der Absage der Weihnachtsfeier auch die Erstattung der Anmeldegebühr möglich. Hierfür bedarf es einer E-Mail inklusive der vollständigen Namen aller angemeldeten Personen sowie der Bankverbindung an sportverein@blumenthalersv.de. Bis zum 28. Februar 2021 kann das Geld zurückgefordert werden, falls doch nicht am BSV-Frühlingsfest teilgenommen werden möchte/kann. Muss auch dieses abgesagt werden, gilt für das BSV-Sommerfest der 30. April 2020 als Rückforderungsfrist. Wir bitten um Verständnis, dass eine automatische Erstattung aller Anmeldebgebühren nicht möglich ist.

Der Blumenthaler SV würde sich sehr freuen, wenn sich möglichst viele Blumenthaler Jungs und Mädels für eine Teilnahme am BSV-Frühlingsfest 2021 entscheiden und auf eine jetzige Erstattung der Anmeldegebühr verzichten. Weitere Informationen zum Frühlings- bzw. Sommerfest folgen Anfang des neuen Jahres.